Kanzlei am Westerholter Weg

Scheidungsfolgevereinbarung

Der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen ist, auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und Sie eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, möglich. Oft im Zusammenspiel mit den eingeschalteten Rechtsanwälten, klärt Sie der Notar über die Scheidungsfolgen auf und zeigt Ihnen auch insoweit die Möglichkeit einer einverständlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung auf. Es liegt an Ihnen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Der Notar klärt - über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus - auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren. Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist.

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