Kanzlei am Westerholter Weg

Betreuungsverfügung

Eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären kann dann sinnvoll sein, wenn Sie einer konkreten Person nicht bereits vorzeitig eine Vollmacht erteilen, sondern das Handeln anderer von staatlichen Stellen überwachen lassen wollen.

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von Ihnen geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung - in vermögensmäßiger und/oder persönlicher Hinsicht - für Ihre Person erforderlich wäre. Das Gericht ist grundsätzlich an die von Ihnen benannte Person gebunden und wird diese zu Ihrem Betreuer ernennen.


Fügen Sie hier evtl. weitere Informationen zu Ihren Leistungen und den anfallenden Kosten ein.

Kontakt | Impressum | Datenschutzverordnung